Verwaltungsgerichtshof
21.05.1963
1024/62
Bei den niederösterreichischen Gebietsbauämtern handelt es sich um Dienststellen der zum Amte der Niederösterreichischen Landesregierung gehörigen Landesbaudirektion für Niederösterreich. Als Teilen des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung kommt ihnen daher Behördencharakter zu.
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E 21.5.1963, 1024/62 #1
y14214;