Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1963

Geschäftszahl

1024/62

Rechtssatz

Bei den niederösterreichischen Gebietsbauämtern handelt es sich um Dienststellen der zum Amte der Niederösterreichischen Landesregierung gehörigen Landesbaudirektion für Niederösterreich. Als Teilen des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung kommt ihnen daher Behördencharakter zu.

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E 21.5.1963, 1024/62 #1

Beachte

y14214;