Verwaltungsgerichtshof
15.02.1963
0922/62
"Notenschreiben" kann sowohl eine künstlerische Tätigkeit als auch eine reine Schreibarbeit sein. Die Herstellung von Arrangements von Tonstücken für andere Besetzungen und die Ausarbeitung sogenannter "Particelli" (Kontrollpartituren) für Schallplattenaufnahmen kann sehr wohl eine künstlerische Tätigkeit sein.