Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1963

Geschäftszahl

0896/62

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0307/60 E 21. Dezember 1961 RS 2

Stammrechtssatz

Auch Prämien, die einem Dienstnehmer für besondere Leistungen als besondere Belohnung gewährt werden, können Sonderzahlungen sein.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

0942/62