Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.04.1963

Geschäftszahl

0798/62

Rechtssatz

Grundlegende Ausführungen über den Unterschied des Zweckes und Blickwinkels eines strafgerichtlichen Verfahrens und eines Disziplinarverfahrens und im besonderen der Möglichkeit der verschiedenen Wertung einer Tat in diesen beiden Rechtskreisen.