Verwaltungsgerichtshof
02.04.1963
0798/62
Grundlegende Ausführungen über den Unterschied des Zweckes und Blickwinkels eines strafgerichtlichen Verfahrens und eines Disziplinarverfahrens und im besonderen der Möglichkeit der verschiedenen Wertung einer Tat in diesen beiden Rechtskreisen.