Verwaltungsgerichtshof
18.01.1963
0758/62
GRS wie 2657/54 E 25. November 1955 VwSlg 3896 A/1955 RS 4
Die Meisterprüfung schließt, die Berufszumutbarkeit von in Großbetrieben vorkommenden Teilarbeiten aus, die üblicherweise von ungelernten Arbeitern verrichtet werden.