Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.01.1963

Geschäftszahl

0659/62

Rechtssatz

Jeder der in einem gemischten Baugebiet eine Wohnung errichtet oder benützt, muß damit rechnen, daß er den Immissionen ausgesetzt sein wird, welche in einem solchen Gebiet üblich sind.