Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.1963

Geschäftszahl

0534/62

Rechtssatz

Paragraph 138, Absatz eins, WRG enthält kein an normunterworfene Personen gerichtetes Gebot oder Verbot, sondern ermächtigt die

Wasserrechtsbehörde nur dazu, außerhalb eines Strafverfahrens und unabhängig davon denjenigen, die die Bestimmungen des WRG übertreten haben, die Durchführung bestimmter Maßnahmen aufzutragen.(Hier: Beseitigung einer Einleitungsanlage)

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BEA: Besprechung in Mannlicher, 7te Auflage, S 974

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E 21.2.1963, 534/62 #1

Beachte

Besprechung in Mannlicher, 7te Auflage, S 974

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