Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.1963

Geschäftszahl

0439/62

Rechtssatz

Was die Hilfeleistung auf Grund des sittlichen Familienbandes durch nahe Familienangehörige betrifft, so macht es bei qualifizierten Hilfeleistungen keinen Unterschied, ob solche Hilfeleistungen von nahen Personen erbracht werden müssen. Als eine qualifizierte Hilfeleisung ist jedenfalls nicht die bloße Notwendigkeit einzelner persönlicher Handreichungen anzusehen. (Hinweis auf E vom 31.3.1950, Zl. 0720/48 + 1153/49, VwSlg Nr. 1352 A/1950, E vom 14.11.1951, Zl. 2400/50, VwSlg Nr. 2316 A/1951 sowie E vom 7.3.1958, Zl. 0633/55, VwSlg Nr 4598 A/1958)