Verwaltungsgerichtshof
18.01.1963
0177/62
GRS wie 1674/61 E 17. Jänner 1963 VwSlg 5945 A/1963 RS 3
Die Bestätigung eines rentenmindernden oder einstellenden Bescheides ohne weiteres Hinausschieben des Wirksamkeitsbeginnes (mit Ablauf des der Zustellung des erstinstanzlichen Bescheid folgenden) bis zum Ablauf des Monates, der auf die Zustellung des Berufungsbescheides folgt, ist zulässig (Hinweis auf VwGH E 17. Nov. 1961, 2298/59).