Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1963

Geschäftszahl

0177/62

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1674/61 E 17. Jänner 1963 VwSlg 5945 A/1963 RS 3

Stammrechtssatz

Die Bestätigung eines rentenmindernden oder einstellenden Bescheides ohne weiteres Hinausschieben des Wirksamkeitsbeginnes (mit Ablauf des der Zustellung des erstinstanzlichen Bescheid folgenden) bis zum Ablauf des Monates, der auf die Zustellung des Berufungsbescheides folgt, ist zulässig (Hinweis auf VwGH E 17. Nov. 1961, 2298/59).