Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.1962

Geschäftszahl

0009/62

Rechtssatz

Das in Güterform erzielte Einkommen bedarf zunächst einer strikten Ermittlung, damit überhaupt der im Paragraph 13, Absatz 4, KOVG 1957 vorgesehene Vergleich vorgenommen werden kann.

Beachte

Siehe:

E 23.10.1961, 2130/60