Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.1962

Geschäftszahl

2339/61

Rechtssatz

Die Verjährung des Bemessungsrechtes wird auch durch eine Handlung unterbrochen, die nicht gegen die schließlich als Abgabeschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet ist, sofern sie nur nach außen in Erscheinung tritt.