Verwaltungsgerichtshof
17.12.1963
2135/61
Die Begriffe Treuhandschaft und Scheinhandlung schließen sich gegenseitig aus. Eine Organschaft kann daher nicht als verdecktes Rechtsgeschäft durch eine Scheinhandlung iSd Paragraph 5, Absatz eins, SteueranpassungsG 1934 begründet werden.
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E 17.12.1963, 2135/61 VwSlg 2993 F/1963;
y13019;