Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1963

Geschäftszahl

2135/61

Rechtssatz

Die Begriffe Treuhandschaft und Scheinhandlung schließen sich gegenseitig aus. Eine Organschaft kann daher nicht als verdecktes Rechtsgeschäft durch eine Scheinhandlung iSd Paragraph 5, Absatz eins, SteueranpassungsG 1934 begründet werden.

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E 17.12.1963, 2135/61 VwSlg 2993 F/1963;

Beachte

y13019;