Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.05.1963

Geschäftszahl

1796/61

Rechtssatz

Die Mitglieder des Kuratoriums des Dorotheums sind Personen, die mit der Überwachung der Geschäftsführung dieser Anstalt beauftragt sind. Die an sie geleisteten Vergütungen sind bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Mindesteinkommens dieser Anstalt zu berücksichtigen.

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E 31.5.1963, 1796/61 #1 VwSlg 2885 F/1963;

Beachte

y10373;