Verwaltungsgerichtshof
31.05.1963
1796/61
Die Mitglieder des Kuratoriums des Dorotheums sind Personen, die mit der Überwachung der Geschäftsführung dieser Anstalt beauftragt sind. Die an sie geleisteten Vergütungen sind bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Mindesteinkommens dieser Anstalt zu berücksichtigen.
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E 31.5.1963, 1796/61 #1 VwSlg 2885 F/1963;
y10373;