Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.1963

Geschäftszahl

1228/61

Rechtssatz

Guter Glaube gemäß Paragraph 54, KOVG ist dem Begriff der Redlichkeit gemäß Paragraph 326, ABGB gleichzuhalten. Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bezuges schließen den guten Glauben aus (Hinweis auf 13.11.1959, 1931/58, Vwslg. 5113/A/1959).