Verwaltungsgerichtshof
18.02.1963
1228/61
Guter Glaube gemäß Paragraph 54, KOVG ist dem Begriff der Redlichkeit gemäß Paragraph 326, ABGB gleichzuhalten. Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bezuges schließen den guten Glauben aus (Hinweis auf 13.11.1959, 1931/58, Vwslg. 5113/A/1959).