Verwaltungsgerichtshof
23.04.1963
1225/61
Durch die Verpflichtung einer Musikergruppe, bei bestimmten Feiern eines Betriebes für eine bestimmte Zeit gegen eine Pauschalvergütung oder gegen Stundensätze zu musizieren, begründet kein Dienstverhältnis zu diesem Betriebe; das bezogene Entgelt zählt somit nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
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E 23.4.1963, 1225/61 #1 VwSlg 2847 F/1963
y7168;
yk8620