Verwaltungsgerichtshof
21.12.1961
1221/61
Ein Wiederaufnahmewerber, der die Vollmacht seines Steuerberaters zur Entgegennahme des Steuerbescheides, um dessentwillen Wiederaufnahme beantragt wird, bezweifelt, macht einen Umstand geltend, der von vornherein zur Abweisung des Wiederaufnahmeantrages führen müßte, weil mangels einer ordnungsmäßigen Zustellung des Bescheides das Abgabenverfahren noch nicht rechtkräftig abgeschlossen wäre und nur ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren wiederaufgenommen werden kann. Der Steuerpflichtige kann in einem solchen Fall in seinem Recht auf Wiederaufnahme nicht dadurch verletzt worden sein, daß eine Prüfung der Vollmacht des Steuerberaters unterblieben ist.
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E 21.12.1961, 1221/61 #2
y17783;