Verwaltungsgerichtshof
19.12.1963
1211/61
Die Länder sind weder zufolge einer nach Artikel 81, B-VG erlassenen bundesgesetzlichen Regelung noch auch kraft des Artikel 22, B-VG verpflichtet, die ihrem Verwaltungsapparat zugehörigen Amtsärzte den Stellungskommissionen nach dem Wehrgesetz beizugeben.
ECLI:AT:VWGH:1963:1961001211.X05