Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.11.1961

Geschäftszahl

1077/61

Rechtssatz

Dauernd bestellte, besonders ernannte staatsanwaltschaftliche Funktionäre sind, weil bei ihnen die Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegenüber den Merkmalen selbständiger Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegen, als Dienstnehmer versicherungspflichtig.