Verwaltungsgerichtshof
29.03.1962
0197/61
Die aufsichtsbehördliche Nichtigerklärung eines Bescheides über die Genehmigung der Nichtzulassung als Dentist auf Grund des Paragraph 68, Absatz 4, Litera d, AVG in Verbindung mit Paragraph 4, Absatz 3, des Dentistengesetzes wegen eines der Unterbehörde unterlaufenen Irrtums bei der Sachverhaltsannahme ist nicht zulässig.