Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.1962

Geschäftszahl

0197/61

Rechtssatz

Die aufsichtsbehördliche Nichtigerklärung eines Bescheides über die Genehmigung der Nichtzulassung als Dentist auf Grund des Paragraph 68, Absatz 4, Litera d, AVG in Verbindung mit Paragraph 4, Absatz 3, des Dentistengesetzes wegen eines der Unterbehörde unterlaufenen Irrtums bei der Sachverhaltsannahme ist nicht zulässig.