Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.1963

Geschäftszahl

0055/61

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage einer Röntgendurchleuchtung, um einen Stecksplitter zu lokalisieren. Nichtbeachtung eines begründeten Antrages in dieser Hinsicht durch die Behörde, Rechtswidrigkeit wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften.