Verwaltungsgerichtshof
07.04.1961
1768/60
Ein äußerer Betriebsvergleich berücksichtigt die individuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten weniger und ist daher gegenüber dem sogenannten inneren Betriebsvergleich als die größere Schätzungsmethode anzusehen.
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E 7.4.1961, 1768/60 #4
y15188;