Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1960

Geschäftszahl

1733/60

Rechtssatz

Die Bundesentschädigungskommission ist eine Kollegialbehörde des Artikel 133, Ziffer 4, B-VG. Die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ist daher ausgeschlossen.