Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1960

Geschäftszahl

1733/60

Rechtssatz

Die Bundesentschädigungskommission nach Paragraph 17, des Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetzes, bzw nach Paragraph 20, des Besatzungsschädengesetzes ist eine Behörde im Sinne des Artikel 133, Ziffer 4, B-VG. Ihre Entscheidungen können nicht beim Verwaltungsgerichtshof angefochten werden.