Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.04.1961

Geschäftszahl

1641/60

Rechtssatz

Vor einer Abgangsentschädigung iSd Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 7, ASVG kann dann nicht mehr gesprochen werden, wenn in einer aus Anlaß der Beendigung des Dienstverhältnisses dem Dienstnehmer gewährten Leistung auch Arbeitslohn oder Gehalt enthalten ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1961:1960001641.X00