Verwaltungsgerichtshof
19.04.1961
1641/60
Vor einer Abgangsentschädigung iSd Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 7, ASVG kann dann nicht mehr gesprochen werden, wenn in einer aus Anlaß der Beendigung des Dienstverhältnisses dem Dienstnehmer gewährten Leistung auch Arbeitslohn oder Gehalt enthalten ist.
ECLI:AT:VWGH:1961:1960001641.X00