Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.06.1962

Geschäftszahl

1619/60

Rechtssatz

Die Erledigung einer Dienstbehörde in der gewisse Nebengebühren nicht als Diensteinkommen im Sinne des Paragraph 72, DP (RGBl 15 aus 1914,) anerkannt werden, stellt einen Bescheid dar.