Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.07.1962

Geschäftszahl

1484/60

Rechtssatz

Die im Paragraph eins, GEG durch den Bedingungssatz "sofern sie von einer Partei zu ersetzen sind" zum Ausdruck gebrachte Einschränkung muß für die in Ziffer 6, genannten Kosten im Hinblick auf Paragraph 2, GEG, der eine Verpflichtung zum Ersatz dieser Kosten enthält (die subsidiär zur Anwendung kommt, wenn keine anderen einschlägigen Vorschriften bestehen), als irreführend und sinnstörend bezeichnet werden.