Verwaltungsgerichtshof
23.02.1962
1320/60
Nach Paragraph 8, KOVG 1957 besteht keine Möglichkeit, das Unterbleiben einer Dienstprüfung zufolge der Kriegsverletzung bei der Einschätzung zu erfassen, wenn die tatsächlich stattfindende Verwendung der angestrebten höheren Verwendungsgruppe entspricht.