Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1962

Geschäftszahl

1198/60

Rechtssatz

Die Heranziehung eines Sachverständigen wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß dieser bereits bei derselben Behörde in einem früheren Verfahren über dieselbe Sache als Sachverständiger verwendet worden ist.