Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.1961

Geschäftszahl

1087/60

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1256/59 E 16. Februar 1961 VwSlg 5497 A/1961 RS 1

Stammrechtssatz

Liegt die Ursache der Kündigung in Gründen, die in der subjektiven Sphäre des Dienstnehmers gelegen sind und denen entsprechendes Gewicht zukommt, so genügt dies, um die Kündigung in den Betriebsverhältnissen begründet erscheinen zu lassen. Liegt sie dagegen in objektiven Momenten des Betriebes, so ist an Hand der vom Anfechtungswerber erhobenen Einwendungen zu prüfen, ob bei der Auswahl der gekündigten Personen nach sachlichen Gesichtspunkten vorgegangen wurde.