Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.11.1960

Geschäftszahl

0966/60

Rechtssatz

Die Zurückweisung eines Rechtsmittels kann nicht durch einen Einspruchsbescheid ausgesprochen werden.

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E 30.11.1960, 0966/60 #1

Beachte

y16798;