Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.02.1963

Geschäftszahl

0727/60

Rechtssatz

Weihnachtspakete, die der Arbeitgeber den Kindern seiner Arbeitnehmer zuwendet, sind nicht den Arbeitslöhnen zuzurechnen, wenn bei der Zusammenstellung des Inhaltes der Pakete auf nichts anderes als auf die zu beteilenden Kinder (also nicht etwa auf die Arbeitsleistung der Eltern) Bedacht genommen wird.