Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.04.1961

Geschäftszahl

0616/60

Rechtssatz

Kann der Steuerpflichtige eine Ausbildung, die den Erwerb der Künstlereigenschaft darzutun vermöchte, nicht nachweisen, dann ist zu untersuchen, ob ihm etwa schon im Hinblick auf seine künstlerische Begabung und mit Rücksicht auf seine praktische Betätigung Künstlereigenschaft zukommt.

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E 7.4.1961, 616/60 #1 VwSlg 2409 F/1961

Beachte

y6648;

yk6934