Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.1962

Geschäftszahl

0587/60

Rechtssatz

Ausführungen zum Begriff des "ständigen Wohnsitzes" unter Berücksichtigung des Umstandes, daß unter Auswanderung im Sinne des Paragraph 502, Absatz 4, ASVG die Verlegung des ständigen Wohnsitzes ins Ausland zu verstehen ist. (Hinweis auf E vom 2. Oktober 1957, Zl. 0873/57, VwSlg 4437 A/1957)