Verwaltungsgerichtshof
20.06.1960
0212/60
Auch die Einräumung eines Kredites durch einen Dritten, durch den der Geschäftsinhaber in die Lage versetzt wird, Ware zu kaufen, kann eine Vermögeneinlage iSd § 335 HGB sein, auch wenn die aus dem Kredite fließenden Barmittel dem Geschäftsbetriebe nicht unmittelbar zukommen, sondern gleich dem Lieferanten zugehen.