Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1962

Geschäftszahl

2489/59

Rechtssatz

Im Verfahren nach Paragraph 52, KOVG 1957 kann eine neue, lediglich den ursächlichen Zusammenhang betreffende Beurteilung nicht als eine maßgebende Veränderung im Sinne des Paragraph 52, KOVG 1957 angesehen werden.