Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1961

Geschäftszahl

2411/59

Rechtssatz

Bei Durchführung des Sachverständigenbeweises besteht für die Behörde keine Verpflichtung, einen Facharzt überhaupt oder einen bestimmten Facharzt beizuziehen.