Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1960

Geschäftszahl

2109/59

Rechtssatz

Es kann sowohl ein früherer Liebhabereibetrieb (Voluptuarbesitz) durch entsprechende Umstellung der Betriebsführung zum Ertragsgut werden, als auch umgekehrt ein früheres Ertragsgut nur als Liebhaberei weiterbetrieben werden.