Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.03.1960

Geschäftszahl

1964/59

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0842/53 E 30. September 1955 RS 1

Stammrechtssatz

Voraussetzung für den Verlustabzug ist, daß die Bücher über die Geschäftsfälle des Verlustjahres eine taugliche Grundlage für die Ermittlung des später abzugsfähigen Verlustes bilden.