Verwaltungsgerichtshof
30.03.1960
1964/59
GRS wie 0842/53 E 30. September 1955 RS 1
Voraussetzung für den Verlustabzug ist, daß die Bücher über die Geschäftsfälle des Verlustjahres eine taugliche Grundlage für die Ermittlung des später abzugsfähigen Verlustes bilden.