Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1962

Geschäftszahl

1632/59

Rechtssatz

Die Bestimmung des Paragraph 18, KOVG erlaubt nicht, ihr einen generellabstrakten Maßstab für die Beurteilung der Voraussetzungen der Gewährung einer Pflegezulage der Stufe römisch drei zu entnehmen.