Verwaltungsgerichtshof
21.12.1960
1580/59
Die Ausnahme der Dienstnehmer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis von der Arbeitslosenversicherungspflicht nach Paragraph eins, Absatz 2, Litera a, AlVG kann nur auf die Beschäftigung in diesem Dienstverhältnis bezogen werden.