Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.1960

Geschäftszahl

1580/59

Rechtssatz

Die Ausnahme der Dienstnehmer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis von der Arbeitslosenversicherungspflicht nach Paragraph eins, Absatz 2, Litera a, AlVG kann nur auf die Beschäftigung in diesem Dienstverhältnis bezogen werden.