Verwaltungsgerichtshof
27.10.1961
1334/59
GRS wie VwGH Erkenntnis 1955/01/19 0014/52 1
Der Befangenheitsgrund des Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 5, AVG 1950 gilt nicht für Sachverständige, die nur an dem Beweisverfahren der unteren Instanz mitgewirkt haben, dagegen nicht an der Erlassung des Bescheides als Verwaltungsorgane unmittelbar beteiligt waren.
y12757;