Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.03.1962

Geschäftszahl

0927/59

Rechtssatz

Nicht jedermann der persönlich gehaltene, auf eigenschöpferischer Tätigkeit beruhende Leistungen vollbringt, kann als Künstler angesehen werden (Hinweis: Geänderte Bestimmung; Neue Rechtslage ab Bundesgesetzblatt Nr 187 aus 1964,, seither gelten Bildberichter als Freiberufler).