Verwaltungsgerichtshof
30.03.1962
0927/59
Nicht jedermann der persönlich gehaltene, auf eigenschöpferischer Tätigkeit beruhende Leistungen vollbringt, kann als Künstler angesehen werden (Hinweis: Geänderte Bestimmung; Neue Rechtslage ab Bundesgesetzblatt Nr 187 aus 1964,, seither gelten Bildberichter als Freiberufler).