Verwaltungsgerichtshof
13.10.1960
0720/59
Die wasserrechtliche Bewilligung einer Wasserkraftanlage gestaltet eine in das Projekt einbezogene, bereits bestehende Anlage auch dann zur "Anlage" im Sinne des Paragraph 29, Absatz eins,, wenn das bewilligte Projekt nicht ausgeführt und auf das erteilte Wasserrecht verzichtet wird.