Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.10.1960

Geschäftszahl

0720/59

Rechtssatz

Die wasserrechtliche Bewilligung einer Wasserkraftanlage gestaltet eine in das Projekt einbezogene, bereits bestehende Anlage auch dann zur "Anlage" im Sinne des Paragraph 29, Absatz eins,, wenn das bewilligte Projekt nicht ausgeführt und auf das erteilte Wasserrecht verzichtet wird.