Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1959

Geschäftszahl

2067/58

Rechtssatz

Die Annahme der Erklärung des öffentlich-rechtlichen Bundesbediensteten, aus dem Dienstverhältnis auszutreten, geschieht nicht durch Bescheid der Dienstbehörde. (daher: mangelnde Beschwerdeberechtigung)