Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.1959

Geschäftszahl

1752/58

Rechtssatz

Ist ein Bevollmächtigter der Behörde gegenüber ausgewiesen, können Zustellungen an diesen rechtswirksam auch dann ergehen, wenn weitere Bevollmächtigte dem Verfahren beigezogen werden, die Vollmacht des erstgenannten Bevollmächtigten aber der Behörde gegenüber nicht widerrufen wurde.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1959:1958001752.X01