Verwaltungsgerichtshof
26.05.1961
1216/58
Ein Steuerpflichtiger, dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist, entspricht den ihm steuerlich obliegenden Buchführungspflichten keinesfalls, wenn er sich darauf beschränkt, die Losungen statt in laufenden Aufzeichnungen auf Losungsbögen festzuhalten.
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E 26.5.1961, 1216/58 #2
y14569;