Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1961

Geschäftszahl

1216/58

Rechtssatz

Ein Steuerpflichtiger, dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist, entspricht den ihm steuerlich obliegenden Buchführungspflichten keinesfalls, wenn er sich darauf beschränkt, die Losungen statt in laufenden Aufzeichnungen auf Losungsbögen festzuhalten.

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E 26.5.1961, 1216/58 #2

Beachte

y14569;