Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1959

Geschäftszahl

1036/58

Rechtssatz

Ausführungen, daß die Einschätzung der als Folgeerscheinungen der Lungentuberkulose aufgetretenen Bronchiektasien und des Emphysems nach der Richtsatzposition III/2b/1 und nicht nach III/1d/2 zu erfolgen hat.