Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.01.1961

Geschäftszahl

0990/58

Rechtssatz

Konzessionsabgaben, die nicht auf einem Gesetz oder einer Gemeindesatzung beruhen, sind nicht Abgaben im technischen Sinne. Belasten sie einen Wirtschaftsbetrieb einer Gemeinde und sind sie an die Gemeinde zu entrichten, dann ist ihre Zahlung keine Betriebsausgabe, sondern eine verdeckte Gewinnausschüttung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1961:1958000990.X01