Verwaltungsgerichtshof
13.01.1961
0990/58
Konzessionsabgaben, die nicht auf einem Gesetz oder einer Gemeindesatzung beruhen, sind nicht Abgaben im technischen Sinne. Belasten sie einen Wirtschaftsbetrieb einer Gemeinde und sind sie an die Gemeinde zu entrichten, dann ist ihre Zahlung keine Betriebsausgabe, sondern eine verdeckte Gewinnausschüttung.
ECLI:AT:VWGH:1961:1958000990.X01