Verwaltungsgerichtshof
14.07.1961
0812/58
Wird im Betrieb eine Registrierkasse verwendet, dann stellen die Kassenstreifen die zur Ordnungsmäßigkeit der Buchung gehörigen Belege zur Ermittlung des täglichen Umsatzes dar. *
E 14.7.1961, 812/58 #1
y14568;