Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.07.1961

Geschäftszahl

0812/58

Rechtssatz

Wird im Betrieb eine Registrierkasse verwendet, dann stellen die Kassenstreifen die zur Ordnungsmäßigkeit der Buchung gehörigen Belege zur Ermittlung des täglichen Umsatzes dar. *

E 14.7.1961, 812/58 #1

Beachte

y14568;