Verwaltungsgerichtshof
23.06.1960
0717/58
Auf Paragraph 138, Absatz 2, WRG können Anträge "Betroffener" nicht gegründet werden, weil diese Gesetzesbestimmung ein Antragsrecht im Gegensatz zum ersten Absatz des Paragraph 138, WRG überhaupt nicht vorsieht.