Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.1960

Geschäftszahl

0717/58

Rechtssatz

Auf Paragraph 138, Absatz 2, WRG können Anträge "Betroffener" nicht gegründet werden, weil diese Gesetzesbestimmung ein Antragsrecht im Gegensatz zum ersten Absatz des Paragraph 138, WRG überhaupt nicht vorsieht.